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🇨🇭 Schweiz-Leitfaden · Stand Juni 2026

Versicherung & Haftung bei privater Umzugshilfe in der Schweiz.

Wer zahlt, wenn die Stereoanlage fällt oder ein Helfer stürzt? Gefälligkeit nach OR, KVG oder UVG, AHV ab dem ersten Franken — der ehrliche Leitfaden für Umziehende und Helfer, mit Beispielfällen und Checkliste.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Unbezahlte Helfer haften selten voll: Bei Gefälligkeit reduzieren Schweizer Gerichte die Haftung für leichte Fahrlässigkeit häufig stark oder schliessen sie ganz aus (Basis: Art. 41 OR, richterliches Ermessen).
  • Die Privathaftpflicht ist freiwillig — und deckt Gefälligkeitsschäden nur, wenn die Police es vorsieht (oft mit speziellem Selbstbehalt). Vorher fragen!
  • Verletzt sich ein unbezahlter Helfer, zahlt seine Krankenkasse (KVG) die Heilungskosten — Franchise und Selbstbehalt trägt er selbst, ein Taggeld gibt es nicht.
  • Bezahlte Helfer = Hausdienst: AHV-pflichtig ab dem ersten Franken (die 2300-CHF-Freigrenze gilt im Privathaushalt nicht!) und UVG-versicherungspflichtig ab der ersten Stunde. Ausnahme: Helfer bis 25 mit max. 750 CHF/Jahr.
  • Wir sind eine Vermittlungsplattform, kein Umzugsunternehmen: Absprachen, Lohn und Versicherungsfragen klärst Du direkt mit den Helfern.

Erst einordnen: Welche Art von Hilfe ist es?

Ob und welche Versicherung greift, hängt auch in der Schweiz an einer Frage: In welchem Verhältnis helfen die Menschen bei Deinem Umzug?

Gefälligkeit — unbezahlt

Freunde, Familie, Nachbarn

Hilfe aus Freundschaft, «bezahlt» mit Pizza und Getränken. Keine Anmeldung nötig. Bei Missgeschicken wird die Haftung richterlich oft stark reduziert; Unfälle laufen über die Krankenkasse des Helfers. Wichtigste Absicherung: die Privathaftpflicht der Helfer — sofern vorhanden.

Hausdienst — angemeldet

Bezahlte Helfer, sauber angemeldet

Du zahlst Lohn und meldest die Hilfe bei der kantonalen Ausgleichskasse an (vereinfachtes Abrechnungsverfahren) plus UVG-Unfallversicherung für Hausangestellte ab der ersten Stunde. Der sicherste Weg: Helfer voll versichert, Du vor Regress geschützt.

Schwarzarbeit — unangemeldet

Bar «auf die Hand»

Bezahlte, aber nicht angemeldete Helfer verstossen gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA): Nachzahlungen, Bussen — und beim Unfall droht der Regress der Versicherer auf Dein Privatvermögen. Das teuerste «Sparmodell» der Schweiz.

Sachschäden: Wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht?

Die Stereoanlage rutscht aus den Händen, der Schrank schrammt die Wand im Treppenhaus — der Klassiker. Die Schweizer Antwort auf «Wer zahlt?» steht nicht in einem Paragrafen, sondern im richterlichen Ermessen.

Gefälligkeit: Haftung ja — aber meist stark reduziert

Grundlage ist die Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR: Wer einem anderen widerrechtlich und schuldhaft Schaden zufügt, wird ersatzpflichtig. Bei unentgeltlicher Gefälligkeitshilfe wenden die Gerichte diesen Massstab aber milde an: Weil der Helfer ohne Eigeninteresse hilft und der Umziehende das Risiko der Laienhilfe bewusst in Kauf nimmt, wird die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit regelmässig herabgesetzt oder ganz verneint. Voll haftet, wer grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt — etwa angetrunken Möbel trägt.

Die Konsequenz: Ohne Versicherung bleibt der Umziehende bei normalen Missgeschicken oft auf dem Schaden sitzen. Die Lösung heisst Privathaftpflichtversicherung des Helfers — mit zwei Schweizer Besonderheiten: Sie ist freiwillig (nicht jede Person hat eine), und Gefälligkeitsschäden sind nur gedeckt, wenn die Police sie einschliesst. Moderne Policen tun das häufig, oft mit einem speziellen Selbstbehalt von ein paar hundert Franken. Ein kurzer Blick in die AVB — oder ein Anruf beim Versicherer — schafft Klarheit.

📦 Beispielfall 1 — Die Stereoanlage

Ein Freund trägt Deine Stereoanlage die Treppe hinunter. Sie rutscht ihm aus den Händen — Totalschaden. Es war einfache Unachtsamkeit, kein Leichtsinn.

Ergebnis: Vor Gericht würde seine Haftung wegen der Gefälligkeit voraussichtlich stark reduziert oder verneint. Hat er eine Privathaftpflicht mit Gefälligkeitsschaden-Deckung, übernimmt sie den Zeitwert (abzüglich Selbstbehalt). Hat er keine, gehst Du meist leer aus.

Personenschäden: Wenn sich ein Helfer verletzt.

Sturz auf der Treppe, Rückenverletzung, Schnittwunde — beim Personenschaden entscheidet in der Schweiz die Frage: bezahlt oder unbezahlt?

Unbezahlte Helfer: KVG — mit Lücken

Für Freunde und Familie ohne Lohn besteht kein Arbeitsverhältnis — also auch kein UVG-Schutz über Deinen Umzug. Die Heilungskosten übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (KVG) des Helfers; ist er anderswo mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt, deckt die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) seines Arbeitgebers den Unfall. Die Lücken: Bei KVG-Deckung zahlt der Helfer Franchise und Selbstbehalt selbst, und ein Taggeld für Verdienstausfall gibt es nicht. Eine private Unfallversicherung schliesst diese Lücken — für regelmässige Helfer eine sinnvolle Investition.

Bezahlte Helfer: UVG ab der ersten Stunde

Sobald Du Lohn zahlst, wirst Du Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber im Privathaushalt — und musst die Helfer nach UVG gegen Berufsunfälle versichern, ab der ersten Arbeitsstunde. Die «Unfallversicherung für Hausangestellte» gibt es bei den gängigen Versicherern für rund 100 Franken pro Jahr; viele kantonale Ausgleichskassen bieten im vereinfachten Abrechnungsverfahren Komplettlösungen an. Dafür ist der Helfer voll geschützt (Heilung, Taggeld, Invalidität) — und Du vor Forderungen weitgehend sicher.

Illustration: schützender Schirm über Umzugskartons und Helfern — Versicherungsschutz bei privater Umzugshilfe in der Schweiz

🚑 Beispielfall 2 — Der gestürzte Student

Ein Student hilft Dir unbezahlt und bricht sich auf der Treppe das Bein. Er ist nirgends angestellt und hat eine Franchise von 2500 Franken.

Ergebnis: Seine Krankenkasse (KVG) übernimmt die Behandlung — aber die ersten 2500 Franken plus Selbstbehalt zahlt er selbst, und für verpasste Arbeitstage gibt es nichts. Hättest Du ihm Lohn gezahlt und ihn angemeldet, wäre er über das UVG voll versichert gewesen — inklusive Taggeld.

Bezahlte Helfer: ab dem ersten Franken Hausdienst.

Die Schweiz kennt beim Privathaushalt eine Besonderheit, die viele überrascht: Die übliche AHV-Freigrenze gilt hier nicht.

AHV: keine Freigrenze im Privathaushalt

Löhne aus dem sogenannten Hausdienst (Putzen, Babysitten — und eben auch private Umzugshilfe) sind ab dem ersten Franken AHV-pflichtig. Die bekannte Freigrenze von 2300 Franken pro Jahr gilt für Privathaushalte ausdrücklich nicht — der Gesetzgeber wollte damit Schwarzarbeit in Haushalten eindämmen. Die einzige Ausnahme: Helfer, die höchstens 25 Jahre alt sind und bei Dir nicht mehr als 750 Franken pro Kalenderjahr verdienen — deren Lohn bleibt AHV-frei, ausser sie verlangen die Abrechnung ausdrücklich (Details: AHV-Merkblatt 2.06 «Hausdienst»).

Der saubere Weg: vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Klingt nach Bürokratie, ist aber bewusst schlank gebaut: Du meldest die Helfer bei Deiner kantonalen Ausgleichskasse an; abgerechnet werden die Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV, je rund 6,4 Prozent für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) und eine pauschale Quellensteuer von rund 5 Prozent — einmal jährlich. Dazu die UVG-Hausangestellten-Police. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist Deine Ausgleichskasse.

Der riskante Weg: Schwarzarbeit (BGSA)

Bezahlte Helfer ohne Anmeldung verstossen gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit. Neben Beitrags-Nachzahlungen samt Verzugszinsen und Bussen droht das eigentliche Desaster beim Unfall: Die Versicherer versorgen den verletzten Helfer — und nehmen anschliessend Regress auf Dich als säumigen Arbeitgeber. Bei Invalidität reden wir über Heilungskosten und lebenslange Renten.

💸 Beispielfall 3 — Der schwarz bezahlte Helfer

Du findest online zwei Helfer, zahlst 25 Franken pro Stunde bar und meldest nichts an. Einer stürzt mit der Kommode und verletzt sich schwer.

Ergebnis: Der Helfer wird versorgt — aber die Versicherer können die Kosten bei Dir zurückfordern, dazu kommen AHV-Nachzahlungen und ein Verfahren nach BGSA. Die Anmeldung hätte einen Bruchteil gekostet.

Was kostet ein Umzugshelfer in der Schweiz?

Den Lohn vereinbarst Du direkt mit jedem Helfer. Zur Orientierung: Üblich sind je nach Region, Aufgabe und Erfahrung etwa 25 bis 35 Franken pro Stunde. Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht — die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben aber gesetzliche Mindestlöhne von grob 20 bis 25 Franken pro Stunde, die jährlich angepasst werden. In einzelnen Kantonen gelten für Hausdienst-Arbeit zudem Normalarbeitsverträge mit eigenen Mindestansätzen. Richtwerte ohne Gewähr — verbindlich sind Kanton und Absprache.

Wer braucht welche Versicherung?

Die Kurzübersicht für beide Seiten — zum Abhaken vor dem Umzugstag.

WerWasWofür
HelferPrivathaftpflichtversicherung — mit Gefälligkeitsschaden-DeckungWenn beim Helfen etwas kaputtgeht: das Eigentum des Umziehenden, das Treppenhaus, fremde Sachen. In der Schweiz freiwillig — Deckung und Selbstbehalt policen-abhängig.
HelferPrivate Unfallversicherung (sinnvoll, freiwillig)Schliesst die KVG-Lücken bei unbezahlter Hilfe: Franchise, Selbstbehalt, fehlendes Taggeld.
Umziehende:rPrivathaftpflichtversicherungEigene Missgeschicke und — je nach Police — Mieterschäden, etwa am Treppenhaus des Mietshauses.
Umziehende:rAHV-Anmeldung + UVG-Police bei bezahlter HilfeVereinfachtes Abrechnungsverfahren der Ausgleichskasse plus Hausangestellten-Unfallversicherung (ab der ersten Stunde) — schützt Helfer und Dich.
Umziehende:rHausratversicherung prüfenViele Policen decken Hausrat während des Umzugs — aber meist nicht das Missgeschick eines Helfers. Bedingungen lesen.
BeideKlare Absprache vor dem EinsatzHaftpflicht-Frage, Lohn und Anmeldung, Wertsachen, schwere Stücke — fünf Minuten Gespräch ersparen Wochen Ärger.

Für besonders wertvolles Umzugsgut (Antiquitäten, Flügel, teure Technik) kann ein Umzugsunternehmen mit Transportversicherung die wirtschaftlichere Wahl sein.

Checkliste: Haftung & Versicherung vor dem Umzugstag.

Sieben Punkte, die Du in einer Viertelstunde erledigt hast — und die im Ernstfall den Unterschied machen.

  1. Haftpflicht-Frage stellenFrag jeden Helfer vorab: «Hast Du eine Privathaftpflicht — und deckt sie Gefälligkeitsschäden?» Die Privathaftpflicht ist in der Schweiz freiwillig — nicht jede Person hat eine.
  2. Bezahlung sauber regelnFliesst Lohn, melde die Hilfe bei der kantonalen Ausgleichskasse an (vereinfachtes Abrechnungsverfahren) und schliesse die UVG-Hausangestellten-Versicherung ab — beides ist schnell erledigt und kostet wenig.
  3. Die 750-Franken-Jugendregel prüfenHelfer bis 25 Jahre mit höchstens 750 Franken Lohn pro Kalenderjahr in Deinem Haushalt sind AHV-frei — die einzige Ausnahme von der Pflicht ab dem ersten Franken.
  4. Wertsachen selbst transportierenSchmuck, Dokumente, Laptop: gehören ins eigene Auto, nicht in fremde Hände. Kein Versicherungsstreit über Dinge, die nie ersetzbar sind.
  5. Beweise sichernTreppenhaus und empfindliche Möbel vorher fotografieren — besonders in Mietshäusern. Bei einem Kratzer weisst Du sonst nie, ob er schon da war.
  6. Schwere Einzelstücke ansagenKlavier, Schrankwand, Waschmaschine: vorher ankündigen, Tragegurte und Sackkarre bereitstellen, genug Leute einplanen.
  7. Im Schadensfall ruhig bleibenSchaden dokumentieren (Fotos, Beteiligte, Hergang), nichts vorschnell unterschreiben, Versicherung des Verursachers informieren.

Häufige Fragen zu Versicherung & Haftung (Schweiz).

Muss ich private Umzugshelfer in der Schweiz anmelden?

Unbezahlte Hilfe von Freunden und Familie musst Du nicht anmelden. Sobald Du Lohn zahlst, wirst Du rechtlich zur Arbeitgeberin bzw. zum Arbeitgeber im Privathaushalt: Der Lohn ist im Hausdienst ab dem ersten Franken AHV-pflichtig (die bekannte 2300-CHF-Freigrenze gilt hier nicht), und ab der ersten Arbeitsstunde brauchst Du eine UVG-Unfallversicherung für Hausangestellte. Praktisch geht beides über das vereinfachte Abrechnungsverfahren Deiner kantonalen Ausgleichskasse. Einzige Ausnahme: junge Helfer bis 25 mit höchstens 750 Franken Lohn pro Jahr.

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ein Helfer etwas kaputt macht?

Nur, wenn der Helfer eine Privathaftpflichtversicherung hat UND seine Police Gefälligkeitsschäden einschliesst — das ist in der Schweiz policen-abhängig und gilt oft mit einem speziellen Selbstbehalt von ein paar hundert Franken. Die Privathaftpflicht ist in der Schweiz freiwillig; nicht jede Person hat eine. Deshalb: vor dem Umzugstag aktiv nachfragen.

Was passiert, wenn sich ein unbezahlter Helfer verletzt?

Die Heilungskosten übernimmt seine obligatorische Krankenversicherung (KVG) — allerdings trägt der Helfer Franchise und Selbstbehalt selbst, und ein Taggeld für Verdienstausfall gibt es nicht. Ist der Helfer mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt, läuft der Unfall über die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) seines Arbeitgebers. Eine private Unfallversicherung schliesst die Lücken.

Gelten Pizza und Getränke schon als Lohn?

Nein. Verpflegung und ein kleines Dankeschön machen aus Freundschaftshilfe kein Arbeitsverhältnis. Sobald aber ein echter Stundenlohn oder feste Beträge fliessen, gilt die Hilfe als bezahlte Arbeit im Privathaushalt — mit AHV- und UVG-Pflichten. Im Zweifel hilft die kantonale Ausgleichskasse weiter.

Was kostet ein Umzugshelfer in der Schweiz?

Den Lohn vereinbarst Du direkt mit den Helfern. Üblich sind je nach Region und Aufgabe etwa 25 bis 35 Franken pro Stunde. Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht; die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt haben aber gesetzliche Mindestlöhne von grob 20 bis 25 Franken, die jährlich angepasst werden. Angaben ohne Gewähr.

Haftet die Umzugshelfer-Vermittlung für Schäden beim Umzug?

Nein. Wir sind eine Vermittlungsplattform und kein Umzugsunternehmen: Wir bringen Suchende und Helfer in Kontakt — Lohn, Termine, Versicherungs- und Haftungsfragen vereinbarst Du direkt mit den Helfern. Diese Seite gibt Dir das Wissen für saubere Absprachen.

🇩🇪 Du ziehst in Deutschland um? Dort gelten andere Regeln (Gefälligkeitsschaden, gesetzliche Unfallversicherung, Minijob-Anmeldung): Zum Deutschland-Leitfaden.

Quellen & zum Weiterlesen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite ist eine sorgfältig recherchierte, redaktionelle Übersicht (Stand Juni 2026) und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Gesetze, Beitragssätze und Gerichtspraxis können sich ändern; im Einzelfall entscheiden Gerichte, Versicherer und Ausgleichskassen. Verbindliche Auskünfte geben Anwält:innen, Versicherer und Deine kantonale Ausgleichskasse. Alle Angaben ohne Gewähr.

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